Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. November 2024

Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. November 2024 im Bürgerhaus Tannroda. Das vollständige Protokoll kann beim Vorstand eingesehen werden.

Folgende Themen wurden besprochen und beschlossen:

Rückblick Gartenjahr 2024
Auswertung der Arbeitseinsätze und Bekanntgabe der frei gewordenen Gärten

Vorlage Rechenschaftsbericht

Entlastung des Vorstandes

Parkordnung in der Anlage
Es wurde beschlossen, dass die gemieteten Parkplätze von den jeweiligen Mietern verpflichtend genutzt werden müssen.

Beschwerden
Es wurde beschlossen, dass Beschwerden und/oder Anliegen von Vereinsmitgliedern in schriftlicher Form an den Vorstand übermittelt werden müssen.

Stromzähler
Laut aktueller Gesetzgebung müssen in Deutschland alle nicht geeichten Stromzähler bis Herbst 2025 durch moderne, geeichte Stromzähler ersetzt werden. Sollte dies bis Herbst 2025 nicht geschehen, werden die betroffenen Gärten vom Stromnetz getrennt.
Folgende Gebühren hierfür wurden beschlossen:
• Abklemmen vom Stromnetz: 50 Euro
• Aufschalten zum Stromnetz: 25 Euro

Melden der Zählerstände Wasser und Strom
Vereinsmitglieder, die ihre Stromzählerstände nicht bis zum Ende des jeweiligen Gartenjahres (30. November) gemeldet haben, werden vom Stromnetz getrennt.
Folgende Gebühren hierfür wurden beschlossen:
• Abklemmen vom Stromnetz: 50 Euro
• Aufschalten zum Stromnetz: 25 Euro
Bei nicht gemeldeten Zählerständen der Wasseruhren wird eine Pauschale von 20 Kubikmetern pro Gartenjahr berechnet.

Offene Wasserabsperrhähne im Frühjahr
Da es im Frühjahr beim Anstellen des Wassers immer wieder durch nicht geschlossene Absperrhähne zu vermeidbaren Verzögerungen und Wasserverlusten kommt, wurde beschlossen, dass Vereinsmitglieder, die ihren Absperrhahn nicht ordnungsgemäß geschlossen haben, eine Gebühr von 50 Euro zahlen müssen.

Heckenhöhe
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Hecken innerhalb der Kleingartenanlage nicht höher als 1,50 m sein dürfen. Ausgenommen sind Hecken, die einen Außenbereich abgrenzen, wie zum Beispiel eine Straße, einen Parkplatz oder den Rand der Gartenanlage. Diese Hecken dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.

Wahl Kassenwartin des Elektrovereins
Katharina Seidel wurde zur neuen Kassenwartin des Elektrovereins gewählt. Sie tritt ihr Amt im April 2025 an.

Sprechstunde des Vorstandes
Es wurde vereinbart, dass der Vorstand jeden zweiten Freitag im Gartenjahr (April bis Oktober) eine Sprechstunde in der Zeit von 17 bis 19 Uhr im Vereinsheim durchführt.

Ruhestörung in der Gartenanlage
Bei massiver Ruhestörung in der Gartenanlage werden die Gartenfreunde gebeten, nicht nur den Vorstand, sondern auch die Polizei zu informieren.

Reparatur Wasserabstellhahn Garten Nr. 4
Die Reparatur des Wasserabstellhahns im Garten Nr. 4 ist zeitnah durchzuführen.

Diskussionsrunde
Es ist darauf hinzuarbeiten, dass auch die neuen Vereinsmitglieder an der Vollversammlung teilnehmen.

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